Anwälte für Miet- und Wohneigentumsrecht
Während das Mietrecht die Rechtsverhältnisse zwischen Mietern und Vermietern regelt, befasst sich das Wohnungseigentumsrecht mit den Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Wohnungseigentümern untereinander und zum Verwalter.
Das Mietrecht
Im Rechtsgebiet Mietrecht sind die grundsätzlichen Rechtsfragen das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter betreffend geregelt. Dies sind vor allem die Themen Mietvertrag, Kündigung, Staffel- und Zeitmietvertrag, Nebenkosten und Nebenkostenabrechnung, Untervermietung, Mietminderung, Kaution und Schönheitsreparaturen.
Die gesetzliche Grundlage ist Bestandteil des Bürgerlichen Gesetzbuches, da das Mietrecht Teil des Zivilrechts ist. In der Mietrechtsreform vom 01.09.2001 wurden viele Änderungen im Mietrecht dokumentiert. Rechtsstreitigkeiten im Mietrecht werden vor Mietgerichten verhandelt, die Abteilungen der Zivilgerichte sind. Weitere Instanzen sind das Amtsgericht, das Landgericht, das Oberlandesgericht und der Bundesgerichtshof.
Das Wohnungseigentumsrecht
Im Wohnungseigentumsrecht sind die Rechtsverhältnisse zwischen im Grundbuch eingetragenen Eigentümern und die Regelung von Streitigkeiten zwischen Wohnungseigentümern und ihrem Verwalter in einem besonderen Gesetz und durch den besonderen Verfahrenszweig der Wohnungseigentumsgerichte geregelt. Obwohl das Wohnungseigentumsrecht eng mit dem Mietrecht verwandt ist, stellt es somit einen eigenen und unabhängigen Rechtsbereich dar.
Der Erwerb von Wohnungseigentum setzt einen notariell beurkundeten Kaufvertrag voraus. Wenn der Käufer als Eigentümer in das Wohnungseigentumsgrundbuch eingetragen und Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft ist, regeln sich die Rechte und Pflichten nach den Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes sowie der im Grundbuch eingetragenen Gemeinschaftsordnung.
Text erstellt und veröffentlicht von der Werbeagentur Büdingen am 23.11.2011
Eventuell gleichlautende Textpassagen sind rein zufällig und nicht gewollt.